Allod

Allod
Al|lod 〈n. 11; früherlehensfreier Grundbesitz [<fränk. alodis; <al „voll, ganz“ + *od „Besitz, Gut“]

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Allod
 
[mittelhochdeutsch alod »freier Besitz«] das, -s/-e, volleigenes Vermögen, auch das Familienerbe (besonders Land) im Unterschied zum Lehen oder zum grundherrlichen Land. Durch die Entwicklung des Lehnswesens gab es in England seit der normannischen Eroberung (1066) kein Allod mehr, in Frankreich nur ganz selten, während in Deutschland das Allod in Adelsbesitz nie verschwand, oft auch an Rodungsland neu begründet wurde. Seit dem 16. Jahrhundert setzte als Verfallserscheinung des Lehnsrechts die Allodifizierung (Allodifikation) ein, d. h. die Verwandlung von Lehen in freies Eigentum unter Mitwirkung der Lehnsbeteiligten (Agnaten) und gegen Abfindung des Lehnsherrn. Im Zuge der Bauernbefreiung wurde durch allgemeine Verleihung freien Eigentums der Unterschied aufgehoben. - Allodialgut ist das Privatvermögen einer fürstlichen Familie im Unterschied zum fiskalischen Besitz (Staatsgut).

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Al|lod, das; -[e]s, -e [mlat. al(l)odium, aus dem Germ., eigtl. = Ganzbesitz] (MA.): von Abgaben befreiter privater Grund u. Boden (im Gegensatz zum Lehen).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Allod — (altdeutsch Alod, von al od. all [ganz] u. od [Gut], ganz eigen od. das ganze Gut einer Person, Rechtsw.), 1) alles, von allen Lasten frei liegende Vermögen einer freien Person; 2) jede im Lehnsverbände nicht begriffene Sache, Freigut. Sofern die …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Allod — Al lod, n. See {Allodium}. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Allōd — Allōd, s. Allodium. Allodialität, die Eigenschaft eines Allods; das Freisein von Lehnspflichten; Allodiat, Besitzer eines Allods …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Allod — Allod, Allodĭum (vom altdeutschen al = ganz und ôt = Eigentum), im Gegensatz zum Feod, dem nicht vererblichen Lehn, das freie, der uneingeschränkten Verfügung des Inhabers unterworfene Grundeigentum (Erbgut, Freigut), in weiterm Sinne auch das… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Allod — (ganz eigen), freies Eigenthum im Gegensatz zum Lehen; Allodialerbrecht, alles Erbrecht mit Ausnahme der Erbfolge in Lehen. – Allodificiren ein Lehengut auf rechtlichem Wege zum freien Erbe machen …   Herders Conversations-Lexikon

  • allod — [al′äd΄] n. ALLODIUM * * * …   Universalium

  • Allod — Sn freies, uneingeschränktes Vermögen per. Wortschatz arch. (7. Jh.) Stammwort. Germanisches Rechtswort, althochdeutsch im 9. Jh. bezeugt, dann ausgestorben und im 19. Jh. als Terminus der Rechtsgeschichte wieder aufgenommen. Es zeigt zahlreiche… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • allod — [al′äd΄] n. ALLODIUM …   English World dictionary

  • Allod — Das Allod (mittellateinisch Allod oder Allodium, althochdeutsch für „Gesamtbesitz“) bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht einen Besitz (fast immer Land oder ein städtisches Grundstück), über den dessen Eigentümer frei… …   Deutsch Wikipedia

  • Allod-Park XLI — (Давос Плац,Швейцария) Категория отеля: Адрес: 7270 Давос Плац, Швейцария …   Каталог отелей

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